Hausverkauf während der Scheidung in Brühl, Hürth oder Wesseling
Wir kaufen Ihr Haus – egal in welchem Zustand: schnell, diskret und unklompliziert. Einfach 02232 3079895 anrufen!
Wem gehört das Haus bei einer Scheidung?
Die Zeit der Scheidung ist sehr schwierig, lang und nervenaufreibend. Wenn ein Partner in dem Haus weiterhin leben möchte, muss der andere Partner finanziell ausgeglichen werden. Dies stellt viele während der Scheidung vor ein Problem: Woher sollen die finanziellen Mittel herkommen, um den anderen auszuzahlen? Die wenigsten haben auf ihrem Konto derart viel Bargeld liegen, um die Hälfte des mühsam abgezahlten Hauses auszahlen zu können. Zusätzlich kommen noch die horrenden Kosten für Anwälte, Gerichte und Unterhalt auf einen zu. Deshalb sind manche Paare während der Scheidungsphase gezwungen das Haus zu verkaufen. Dies in einer Zeit, die schon schwer genug ist.
Was passiert bei einer Scheidung mit dem Haus im Rhein-Erft Kreis?
In dieser Situation haben Sie mehrere Optionen, jeweils abhängig von Ihrer finanziellen Situation. Können Sie es sich leisten, dass nur ein Partner weiterhin in dem Haus lebt? Vielleicht übernimmt der Partner die Kreditrate und den anderen Partner wird für die bereits abgezahlte Kreditsumme entschädigt. Alternativ können Sie das Haus verkaufen. Egal was die Gründe für einen Hausverkauf sind, die Entscheidung fällt niemanden leicht. Schieben Sie die gemeinsam erlebten Emotionen im dem Haus beiseite. Glauben Sie uns: Die einfachste Lösung ist Sie verkaufen das Haus und ziehen einen glatten Schlußstrich. Im Anschluss teilen Sie den erzielten Preis für die Immobilie in zwei gerechte Teile auf. Dadurch entstehen keine weiteren Streitpunkte, die Sie mit Anwälten vor Gericht klären müssen.
Refinanzierung des Hauses nach der Scheidung
Weiterhin können Sie versuchen die Immobilie nach der Scheidung zu Refinanzieren. Dafür muss die Kreditrate kontinuierlich abbezahlt worden sein. Eine Person muss nach der Scheidung sich dafür bereit erklären, das Haus mit all seinen Lasten, Pflichten und Rechten zu übernehmen. Wohingegen die andere Person sich komplett von dem Haus verabschiedet. Die Person, welche das Haus refinanzieren möchte, muss finanziell stabil genug aufgestellt sein. Die Kreditrate und der Unterhalt des Hauses muss derjenige vollständig alleine stemmen. Reparaturen am Haus können schnell eine Person überlasten. Dies sollten Sie mit dem Banker Ihres Vertrauens gründlichst durchsprechen.
Für den Banker ist diese Situation heikel, da vorher zwei Menschen für den Kredit haften und das Haus abbezahlen. Nun plötzlich übernimmt nur noch ein Kreditnehmer die komplette Verantwortung. Das Risiko steigt hierdurch erheblich. Mit steigendem Risiko folgen immer auch höhere Zinsen für den Kredit. Dadurch steigt die zu zahlende Kreditrate! Es darf unter keinen Umständen davon ausgegangen werden, dass die momentane Kreditrate gleich bleibt.
Ein Ex-Ehepartner behält das Haus
Wenn ein Ehepartner das Haus behält, wird es manchmal schwer für den zweiten Partner selber einen Kredit für ein Haus zu bekommen. Es gibt Fälle, in denen die Bank sich weigert, einen Ex-Ehepartner aus der Verantwortung zu lassen. Dann wird es nur noch schwer möglich sein einen zweiten Kredit aufzunehmen. Und das ohne, dass Sie selber von dem Haus zu profitieren!
Komplizierte finanzielle Situation bei Scheidung
Wenn Sie aufgrund der Scheidung das Haus verkaufen sollten, müssen viele Fragen beantwortet werden. Wo werden Sie hinziehen? Zur Zeit ist der Wohnungsmarkt gerade in Hürth und Brühl extrem überlaufen. Wesseling scheint auf den ersten Blick nicht ganz so extrem zu sein. Jedoch wird der Markt von Jahr zu Jahr enger. Die Wohnungen werden immer schneller vermietet. Auf jede Wohnung kommen zig Bewerber. Gerade in Situationen, wo die Suche schnell gehen muss, kann die Wohnungssuche stressig werden.
Sollten Sie Kinder haben, wird es noch schwieriger: Die Wenigsten wollen, dass die Kinder die Schule oder den Kindergarten wechseln müssen. Selbst wenn die momentane Schule oder Kindergarten weiterhin besucht werden kann, werden vielleicht die Fahrwege länger.
Was passiert mit den angeschafften Möbeln? Oft werden Möbel gekauft, die nur in dieses Haus passen wie zum Beispiel die Einbauküche oder das große Sofa. Nach der Scheidung muss wahrscheinlich (übergangsweise) eine kleinere Wohnung her.
Was müssen Sie steuerlich beachten, wenn Sie während der Scheidung das Haus verkaufen?
Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb der sogenannten 10 Jahre Haltefrist (zwischen Hauskauf und –verkauf), droht Ihnen die Spekulationssteuer. Dies kann der Fall sein, wenn Sie innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Objekte verkaufen. Der Staat nimmt an, dass Sie das Haus nur kurzfristig gehalten haben, um dann mit einem Gewinn zu verkaufen (Spekulieren). Da der Staat dies nicht so gerne sieht, wird eine Steuer darauf erhoben. Ob Sie das Haus verkaufen müssen, weil eine Zwangsversteigerung droht, sie eine ungewollte Immobilie geerbt haben oder weil eine Scheidung vorliegt, interessiert den Staat nicht.
Der Normalfall ist die Eigennutzung des Hauses. Wenn Sie die Wohnung oder das Haus innerhalb von drei Kalenderjahren hintereinander bewohnen, fällt keine Spekulationssteuer an. So zum Beispiel können Sie im Dezember des ersten Jahres das Haus erwerben und selbst einziehen. Danach wohnen Sie das komplette zweite Jahr im Haus und könnten die Immobilie steuerfrei im Januar des dritten Jahres veräußern.
Keine Eigennutzung
Sie wohnen nicht selbst in der Immobilie
Gemischte Nutzung
Haben Sie das Haus Haus zum Teil vermietet, müssen Sie auf diesen Anteil Spekulationssteuer zahlen
Gütertrennung
Wenn Sie vor der Ehe eine Gütertrennung vereinbart haben. Weiterhin müssen Sie Spekulationssteuer zahlen, wenn Ihnen die Immobilie zugeschrieben wird und Sie das Haus innerhalb von 10 Jahren verkaufen
Entnahme aus Betriebsvermögen
Entnehmen Sie eine Immobilie aus einem Betriebsvermögen, müssen Sie die 10 Jahres-Frist beachten
Was wenn die drei Kalenderjahre noch nicht abgelaufen sind?
Der Staat gewährt einen Freibetrag von der Spekulationssteuer von 600 € pro Person. Ein Ehepaar, welches die Steuererklärung gemeinsam abgibt, erhält natürlich einen Freibetrag von 1.200 € (Stand 2017). Ein praxisnahes Beispiel erklärt es besser: Sie kaufen ein Reihenhaus in Wesseling für 300.000 €. Nach einem Jahr kommt es zur Scheidung: das neue Heim wird verkauft. Jetzt darf der Verkaufspreis nicht 301.200 € übersteigen, sonst werden Spekulationssteuer fällig. Der Staat schaut nur auf die erzielten Summen der beiden Transaktionen: Kauf und Verkauf abzüglich der üblichen Werbungskosten wie Maklerkosten, Fahrtkosten und Reparaturkosten. Diese Differenz wird mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Hieße bei rund 11 % Nebenkosten beim Kauf, wird alles über rund 333.000 € versteuert.
In diesen Fällen ist stets ein Steuerberater zu fragen, was steuerlich wirksam wird. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Wie kann ich mein Haus schnell und unkompliziert verkaufen?
Eine Scheidung ist eine sehr stressige Situation. Uns ist das bewusst! Wir gehen immer diskret und einfühlsam mit der Situation um. In diesem Moment, möchte man sicherlich nicht, dass die Nachbarn davon erfahren. Sobald ein Makler und die ersten Kaufinteressenten das Haus besichtigen, werden einige auf Sie zu kommen und Fragen stellen. So etwas macht leider schneller die Runde als man denkt.
Hausverkauf Scheidung: Über Makler oder Investor?
Traditionell vermarkten Makler Häuser.Sollten Sie unter Zeitdruck stehen, möglichst wenig Aufwand betreiben wollen oder sich die Maklerkosten sparen, Immobilien Gorny die Alternative zum Makler. Wir schauen uns das Haus schnellstmöglich an und machen Ihnen ein Angebot: völlig unverbindlich und absolut kostenlos. Wenn Sie an uns verkaufen, sind Sie zumindest eine Sorge los und können sich anderen Dingen widmen! So funktioniert das Verkaufen im Rhein-Erft Kreis über uns.
Rufen Sie uns an unter 02232 3079895 oder füllen Sie das Formular aus und wir rufen Sie an